Richtlinien für Zwinger
1. Züchter
Ein Züchter ist derjenige, der für in seinem Haushalt (in einer Züchtergemeinschaft) geborene Jungtiere Stammbäume bei seinem Verein beantragt.
2. Jungtiere - Wurf
Jedes im Haushalt (in der Züchtergemeinschaft) geborene Jungtier muss einen Zwingernamen und einen von seinem Verein autorisierten Stammbaum
haben.
3. Zwingername
Ein Zwingername ist ein Kunstname, welcher bei der WCF beantragt und registriert, sowie dadurch geschützt wird. Jeder Zwingername muss bei der
Geschäftsstelle in Essen beantragt werden.Es müssen 3 Vorschläge (in der Reihenfolge ihrer Priorität) über den eigenen (Haupt-)Verein eingereicht
werden. Es muss dazu der volle Name (ausgeschrieben und nicht abgekürzt), die vollständige Adresse, mindestens eine Telefonnummer, Email (wenn
vorhanden) des Züchters angegeben werden.
Die eingereichten Vorschläge werden geprüft, ob bereits ähnlich klingende Zwingernamen registriert sind. Es dürfen keine Namen von irgendwelchen
Personen (wegen des Namensrechts) – es sei denn, der eigene Name, öffentlichen Einrichtungen, durch Copyright geschützten Schriftstücken
(Roman, Novelle, Werke der Literatur, etc.) und keine Rassebezeichnungen beantragt werden. Die Geschäftsstelle bestätigt dann den registrierten
Zwingernamen.
Züchtern mit einem nachweislich registrierten Zwingernamen in einer anderen Organisation, die der WCF beitreten möchten, ist es erlaubt, ihren Namen
zu behalten. Sollte der Zwingername woanders schon vergeben sein, muss die Länderkennzahl hinter dem Namen angefügt werden.
Die Geschäftsstelle überprüft die Einmaligkeit des Zwingernamens nur innerhalb der WCF. Alle WCF-Zwingernamen ab dem Jahr 2001 sind auf der
Website veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt nicht veröffentlichte Namen sind automatisch für Züchter eines WCF-Vereins verfügbar.
Die Geschäftsstelle beantwortet alle eingehenden Anträge innerhalb von 10 Werktagen und bestätigt die Registrierung des Zwingernamens.
4. Schutz des Zwingernames
Ein registrierter Zwingername bleibt 20 Jahre geschützt und kann während dieser Zeit nicht nochmals vergeben werden.
Der Zwingernamenschutz kann gegen Gebühr verlängert werden.
5. Übertragung eines Zwingernamens
Ein Zwingername kann von einem Züchter auf einen anderen Züchter nur mit einem von beiden Züchtern unterschriebenen Vertrag übertragen werden,
welcher bei der Geschäftsstelle eingereicht werden muss. Im Falle des Todes eines Züchters muss der Erbe beglaubigt nachweisen, dass er der Erbe
ist, um einen Zwingernamen übernehmen oder übertragen zu können.
6. Züchtergemeinschaft
Ein Zwingername kann auch von 2 oder mehreren Züchtern gemeinsam beantragt werden, wenn diese eine Züchtergemeinschaft bilden. Es muss jedoch
ein Hauptzüchter angegeben werden, welcher bei Auflösung der Züchtergemeinschaft den Zwingernamen behält. Die ausgeschiedenen Züchter
müssen einen neuen Zwingernamen beantragen.
7. Name der Katze
Der Name einer Katze besteht im allgemeinen aus Vorname und Zwingername. Der gesamte Name der Katze – Vorname und Zwingername – darf nicht
länger als 25 Zeichen sein.
8. Stellung d es Zwingernamens
Der Zwingername kann vor oder nach dem Vornamen der Katze stehen. Sie müssen das bei der Beantragung des Zwingernamens angeben.
Beispiele:
Maccurl’s Mimi – Zwingername vor dem Vornamen der Katze
Mimi Maccurl – Zwingername nach dem Vornamen der Katze
Mimi of Maccurl – Zwingername nach dem Vornamen der Katze
Beachten Sie bitte, dass sie Präfix und Suffix des Zwingernamens angeben müssen und keine Abkürzungen verwenden.
Also nicht: v. Maccurl – sondern von Maccurl
Nicht v.d. Waldhöhe – sondern von der Waldhöhe
Präfix und Suffix werden bei der Länge des Namens der Katze mitgezählt.
Rahmen-bedingungen
Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage in den Mitgliedsländern können wir nur Rahmenbedingungen vorgeben, deren Einhaltung durch die
Mitgliedsverbände überwacht wird.
Landeseigene Gesetze
Katzenhalter und Katzenzüchter, die über ihren Katzenklub der WCF angeschlossen sind, haben sich an die in ihrem Land gültigen Gesetze und
Vorschriften im Umgang mit Wirbeltieren zu halten.
Pflege, Haltung, Tierarzt
Dazu gehört die geeignete Fütterung, Pflege und gesundheitliche Versorgung der Katzen. Katzen, die Krankheitszeichen aufweisen, sind unverzüglich
einem Veterinär vorzustellen. Dies ist als Mindestanforderung zu betrachten.
Zucht- und Haltungs-richtlinien
Jeder Mitgliedsverband hat seinen Mitgliedern detaillierte Zucht- und Haltungsrichtlinien vorzugeben, die den jeweiligen Gegebenheiten des Landes
entsprechen.
Grundsätzlich ist darin folgendes festzulegen:
Weibliche Tiere dürfen maximal zweimal im Jahr gebären (min. 3 Monate zwischen den Würfen). Idealerweise sollte eine Katze nur einmal im Jahr
Junge zur Welt bringen.
Abgabe von Jungtieren
Junge Kätzchen dürfen nicht vor der zwölften Woche von Mutter und Geschwistern getrennt werden. Zur Zeit der Abgabe muss das Kätzchen
entwöhnt, entwurmt und mit den nötigen Impfungen ausgestattet sein. Das Kennzeichnen der Jungtiere durch Mikrochip wird dringend empfohlen.
Registrierung, Vertrag
Jedes bei einem WCF-Mitglied geborene Jungtier ist zu registrieren und darf nicht ohne Stammbaum abgegeben werden. Die Abgabe des Jungtieres
ist durch einen Vertrag zu dokumentieren. Mit dem Vertrag hat der Züchter den neuen Besitzer der Katze über deren Bedürfnisse zu unterrichten.
Der Züchter soll dem neuen Besitzer helfend zur
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