Haltungsrichtlinien
Verbindliche Haltungsrichtlinien für die Mitglieder unseres Vereins
Die Größe eines Raumes, in dem Katzen gehalten werden, soll - unter Zugrundelegung eines Lebensraums-Minimums von 2,5 qm pro Katze - nicht unter 10 qm betragen, und der Raum muss so hoch sein, dass ein Mensch sich aufrecht darin bewegen kann.
Deckkater oder Zuchtkatzen dürfen nicht alleine ohne Mitkatzen sowie in Kellern, Käfigen, Garagen u.ä. ohne jeglichen Kontakt zum Menschen gehalten werden. Dies ist keine artgerechte Haltung und daher untersagt. Deckkatern muss entweder durch ein Gitter getrennt die Gegenwart anderer Katzen oder die Gesellschaft eines oder mehrerer kastrierter Tiere, mit denen er sich verträgt, ermöglicht werden.
Den Zuchtkatern, die zum Fremddecken eingesetzt werden, muss für die Paarung ein gesonderter Raum zur Verfügung stehen, der mitsamt dem darin vorhandenen Mobiliar gut abwaschbar und desinfizierbar ist.
Oberstes Gebot ist Sauberkeit, sowohl hinsichtlich der Katzentoiletten und Näpfe als auch der Böden, Teppiche, Polster usw. Das gleiche gilt für die Pflege der Katzen selbst (Fell, Augen, Ohren).
Bei Krankheit einer Katze muss eine angemessene Behandlung unter tierärztlicher Kontrolle bis zur völligen Ausheilung erfolgen.
Weitere Punkte sind in den Zuchtrichtlinien angesprochen. Im Übrigen gelten die einschlägigen Paragraphen der Satzung.