Deckkater, Abgabe/Verkauf
Deckkater
Deckkaterbesitzer müssen sich, bevor sie Zuchtkatzen zum Decken annehmen, von der Abstammung und Rassenreinheit der Katze durch Einsicht der Stammbäume und deren Richtigkeit überzeugen. Der Deckkater darf nur mit Zuchtkatzen verpaart werden, wenn diese einen Stammbaum von einem eingetragenen und anerkannten Verein besitzen und der Zuchtkatzenbesitzer in einem eingetragenen Verein Mitglied ist. Eine vorsätzliche Deckung von Haus- und Mischlingskatzen ist untersagt und hat den Ausschluss aus dem Verein zu folge. Darunter fällt auch die vorsätzliche Verpaarung von Rassekatzen ohne Stammbaum.
Der Deckkaterbesitzer verpflichtet sich, nur Zuchtkatzen zum Decken anzunehmen, wenn seine Zucht frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
Der Deckkater sollte im Zeitraum von 2 Wochen nur jeweils eine Katze, die nicht in der eigenen Zucht lebt, decken.
Um eine Ausbreitung latent vorhandener, übertragbarer Krankheiten auf ein Mindestmaß zu beschränken, sollten Ausstellungstiere erst 14 Tage nach dem Besuch einer Ausstellung zur Paarung verwendet werden, wenn der Paarungspartner aus einem anderen Zwinger/ einer anderen Cattery kommt.
Es wird empfohlen, bei jeder Fremddeckung einen Vertrag zu schließen, der Deckgebühr, Aushändigung der Stammbäume, Unterzeichnung der Deckbescheinigung, Regelungen bei nicht erfolgter Aufnahme der Katze, etc. regelt. Es wird empfohlen alle Absprachen schriftlich zu fixieren.
Abgabe / Verkauf
Die Züchter dürfen ihre Jungtiere frühestes ab einem Alter von 12 Wochen und erst dann abgeben, wenn diese die vorschriftsmäßigen Impfungen (2 x gegen Katzenschupfen/-seuche) erhalten haben. Katzen die in die Zucht verkauft werden müssen mit einem Microchip gekennzeichnet werden. Die jungen Katzen müssen gesund, entwurmt und ungezieferfrei sein. Reklamationen von Käufern, die beweisen, dass diese Bestimmungen vom Züchter nicht erfüllt wurden, werden zwecks Ahndung an den jeweiligen Zucht- oder Rechtsausschuss des betreffenden Vereins weitergeleitet.
Es wird empfohlen, ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt ausstellen zu lassen, welches bescheinigt, dass die Katze frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und/oder andere Anomalien oder Deformationen ausgeschlossen sind. Hierbei ist zu bemerken, dass diese Bescheinigungen nur 3 Tage Gültigkeit haben.
Der Stammbaum gehört zu jeder Katze. Original-Stammbaum und lmpfpass sind dem neuen Besitzer auszuhändigen.
Der Züchter ist verpflichtet, den Verkauf und sonstige Abgabe seiner Jungtiere und anderer Katzen zu kontrollieren. Jeder Züchter ist verpflichtet ein Zuchtbuch zu führen.